Das BDSG als Auffanggesetz
![]() Wir fangen auf! |
In zahlreichen Gesetzen fehlen Regelungen zur
automatisierten Verarbeitung von Daten (Datenverarbeitung). Deshalb wurde am 01.01.1978 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen. Das BDSG wurde 1990 und 2001 novelliert. Die Novellierung im Jahr 2001 trat am 23.05.2001 in Kraft. |
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"Es fängt auf, wenn gesetzliche Regelungen fehlen." |