Das BDSG als Auffanggesetz

 

Wir fangen auf!       

In zahlreichen Gesetzen fehlen Regelungen zur automatisierten Verarbeitung von Daten
(Datenverarbeitung).

Deshalb wurde am 01.01.1978  das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen. Das BDSG wurde 1990 und 2001 novelliert. Die Novellierung im Jahr 2001 trat am 23.05.2001 in Kraft.


Hinweis:
Das BDSG ist als Auffanggesetz konzipiert, d. h. es spielt nur dann eine Rolle, wenn vorhandene Vorschriften keine Regelungen zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten enthalten. Beispielsweise sieht die Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDVO) vor, dass der Arbeitgeber eine Reihe von personenbezogenen Daten für das Lohnkonto führen kann. (vgl. §1(3) BDSG)


  

"Es fängt auf, wenn gesetzliche Regelungen fehlen."