Wörtliches Protokoll

Der gesamte Sitzungsverlauf, jeder Einwand und Zwischenruf müssen unverändert wörtlich wiedergegeben werden.

l Parlamentsdebatten

l Bundestagsdebatten

l Gerichtsverhandlungen

l  Interviews

 

Sonstige

 (protokollarische Notizen)

 

l Gedächtnisprotokoll

l Aktennotiz

l Telefonnotiz,

    Gesprächsnotiz

 

knappe Wiedergabe

werden nachträglich aus dem Gedächtnis oder während des Gesprächs erstellt