Der Umgang mit personenbezogenen Daten
Die Datenerhebung,
-verarbeitung und -nutzung personenbezogener Daten ist also nur zulässig, wenn es
das BDSG, eine ander Rechtsvorschrift oder der Betroffene erlaubt. Das BDSG
unterscheidet im Umgang mit personenbezogenen Daten zwischen dem Erheben,
Verarbeiten und Nutzen.
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Unter Erheben
versteht man das Beschaffen von Daten über den Betroffenen.
Das Verarbeiten beinhaltet speichern, übermitteln, verändern, löschen und sperren personenbezogener Daten. Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten.
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