Der Umgang mit personenbezogenen Daten

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung personenbezogener Daten ist also nur zulässig, wenn es das BDSG, eine ander Rechtsvorschrift oder der Betroffene erlaubt. Das BDSG unterscheidet im Umgang mit personenbezogenen Daten zwischen dem Erheben, Verarbeiten und Nutzen.
 
     Unter Erheben versteht man das Beschaffen von Daten über den Betroffenen.

Das Verarbeiten beinhaltet speichern, übermitteln, verändern, löschen und sperren personenbezogener Daten.

Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten.

 

 

 

 

Beim Umgang mit personenbezogenen Daten sind Grundsätze zu beachten!