Deckungsstockfähigkeit
Versicherungsunternehmen
müssen zur Sicherung der Ansprüche ihrer Versicherungsnehmer ein gesondertes
Vermögen bilden. Deckungsstockfähige Wertpapiere erfüllen besondere Anforderungen
hinsichtlich Sicherheit, Liquidität und Rentabilität. Diese
Wertpapiere können von Versicherungsunternehmen für das gebundene Unternehmen
(Deckungsstock) erworben werden. Deckungsstockfähigkeit
besitzen u.a. alle im Inland ausgegebenen Schuldverschreibungen. Voraussetzung: Anerkennung
des Wertpapiers als Deckungsstockfähig durch das Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen. |