Deckungsstockfähigkeit

Versicherungsunternehmen müssen zur Sicherung der Ansprüche ihrer Versicherungsnehmer ein gesondertes Vermögen bilden.

 

Deckungsstockfähige Wertpapiere erfüllen besondere Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Liquidität und Rentabilität.

 

Diese Wertpapiere können von Versicherungsunternehmen für das gebundene Unternehmen (Deckungsstock) erworben werden.

 

Deckungsstockfähigkeit besitzen u.a. alle im Inland ausgegebenen Schuldverschreibungen.

 

Voraussetzung:

Anerkennung des Wertpapiers als Deckungsstockfähig durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.